Professionelle Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung


Die professionelle Zahnreinigung, abgekürzt auch PZR genannt, ist mittlerweile eine etablierte Maßnahme zur Prophylaxe von Karies, Parodontitis ( Entzündung des Zahnhalteapparates ), Gingivitis ( Entzündung des Zahnfleisches ) und der Periimplantitis ( Entzündung des Gewebes um ein Implantat ). Somit kann sie grundsätzlich jeden Patienten in seiner häuslichen Mundhygiene unterstützen.
Im Rahmen der PZR, welche von einer hierin speziell geschulten Mitarbeiterin durchgeführt wird, werden vorhandene weiche ( Plaque ) und harte ( Zahnstein ) Zahnbeläge angefärbt, um sie unter Sicht zu entfernen. Dies geschieht mit Hilfe eines rotierenden Bürstchens bzw. mit Ultraschall. Danach können aufgelagerte Verfärbungen, durch Kaffee, Tee, Rotwein oder Nikotin, unter Einsatz eines Pulverstrahlgerätes ( AirFlow ), von der Zahnoberfläche entfernt werden. Hierdurch ist, zumindest bei starken Verfärbungen, bereits eine deutliche Aufhellung der Zähne zu erreichen. Hiernach wird mit einem rotierenden Gummipolierer und einer Polierpaste der Zahn an seiner Oberfläche geglättet, um die erneute Anlagerung von Belägen oder Verfärbungen zu erschweren. Abschließend werden die Zähne mit einem speziellen Fluoridgel überzogen, um eine Stärkung des Zahnschmelzes gegen die Entstehung von Karies zu erreichen. Bei Patienten mit einer bestehenden Parodontitis oder Implantaten sollte die professionelle Zahnreinigung halb- bis vierteljährlich durchgeführt werden.
Im Falle einer Parodontitis, um das Voranschreiten des Knochenabbaus zu bremsen. Im Falle von Implantaten, um das Gewebe ( Zahnfleisch und Knochen ) um diese herum entzündungsfrei zu halten.
Durchgeführt wird die PZR von einer Mitarbeiterin im Rahmen eines eigenständigen Termins. Dieser dauert ca. 45 Minuten.
Leider gehört die professionelle Zahnreinigung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen, so dass sie privat in Rechnung gestellt werden muss. Für gesetzlich versicherte Patienten berechnen wir eine Pauschale von ca. 88,- €.
Da die privaten Krankenversicherungen die PZR seit 2012 in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, berechnen wir in diesem Falle, wie in der GOZ geregelt, nach erforderlichem Aufwand, was in aller Regel auf 3,62 € pro Zahn hinausläuft.


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